QR-Codes statt rote und orange Einzahlungsscheine

Harmonisierung des Schweizer Zahlungsverkehrs gültig ab 1. Juli 2020.

Einleitung
Der Finanzplatz Schweiz führt mit ISO 20022 einen neuen Standard für den Zahlungsverkehr ein. Statt der roten oder orangen Einzahlungsscheine gibt es eine Rechnung mit QR-Code. Ab Juli 2020 sollen die ersten entsprechenden Rechnungen in den Schweizer Haushalten landen. Die bisherigen Einzahlungsscheine sollen bis Ende 2020 völlig von der Bildfläche verschwinden. Die heute im Zahlungsverkehr gängigen Formate und Verfahren werden Schritt für Schritt angepasst.

Die beiden grossen Zahlungswege der Banken und der Post werden so in einem gemeinsamen neuen Standard zusammengefasst. Mittelfristig soll damit auch unser Schweizer Zahlungssystem mit dem internationalen Standard übereinstimmen. Mit dem neuen ISO 20022 Standard wird sowohl in der Schweiz wie auch im Euroraum das Zahlungswesen vereinheitlicht. – Das verkürzt den Administrationsaufwand und hilft damit entscheidend mit, Zeit zu gewinnen, Fehlbuchungen zu verringern und letztlich Kosten zu senken. Nicht zuletzt wird damit die Grundlage für digitale Geschäftsprozesse geschaffen.

Abkürzungen
BESR Bankeinzahlungsschein mit Referenznummer / bisheriger oranger Einzahlungsschein.
BIC Business Identifier Code (auch SWIFT-Code genannt) / eindeutige internationale Identifikatio.
camt Cash Management / Nachrichtenformat des IDO-20022 Standards     (Übermittlung von Kontoauszügen in elektronischer Form)
DTA Datenträgeraustausch  / «altes» Nachrichtenformat zur Übertragung von Zahlungsaufträgen = ist per 30.06.2018 ausgelaufen  (neu: pain)
ESR Einzahlungsschein mit Referenznummer
IBAN International Bank Account Number / eindeutige Identifikation von Konten
ISO International Organisation for Standardisation / Aufbau von Finanznachrichten
MT Message-Type-Nachrichten
pacs Payment Clearing an Settlement / Nachrichtenformat für den Interbankenverkehr
pain Payment Initiation / Nachrichtenformat zur Übermittlung von Zahlungsaufträgen
SWIFT Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication     (Netzwerk der Banken weltweit für den Austausch von Finanztransaktionen)
VESR Variabler Einzahlungsschein mit Referenznummer

Ausgangslage
Durch die Standardisierung wird der Automatisierungsgrad der Buchhaltungsprozesse verbessert. Der neue QR-Code der neuen Rechnung (ersetzt die bisherigen Einzahlungsscheine). Auf dem neuen Beleg sind alle Zahlungsdetails enthalten. Das reduziert den manuellen Aufwand und steigert die Effizienz bei der Zahlungsabwicklung. Mit den orangen ESR-Einzahlungsscheinen konnten limitierte Informationen bereits mit SCAN-Geräten eingelesen werden. Aber von einer Digitalisierung konnte noch keine Rede sein.  – Die QR-Rechnung ist von Grund auf ein digitales Produkt. Auf dem neuen «Zahlteil QR-Rechnung» steht nicht mehr der Text im Vordergrund, sondern ein grosser QR-Code. Dieses Pixelmuster kann von einem Smartphone oder einen für das E-Banking entwickelten Lesegerät (SCANNER) entziffert werden. Im QR_Code sind sämtliche Informationen enthalten, die zum Bezahlen einer Rechnung notwendig sind. Im Code ist weiter genügend Platz, um weitere Informationen hinein zu packen. Neben dem Code sind alle Informationen auch in Textform aufgedruckt. So kann der Beleg auch bei einem elektronischen Systemausfall benutzt werden. Alle notwendigen Eckdaten sind vorhanden.

Für jedes Schweizer Konto gibt die IBAN-Nummer die eindeutige Konto-Nummer des Empfängers vor. Damit werden Erfassungsfehler vermieden und zeitaufwändige Rückweisungen der Banken vermieden. Dies bedeutet eine raschere Verfügbarkeit der Geldmittel und weniger Kosten (Spesen).

Mit dem ISO-20022 Standard konnten die regulatorischen Anforderungen des Geldwäscherei­gesetzes und die Massnahmen gegen die Terrorismusfinanzierung vollständig umgesetzt werden. Herkunft und Empfänger sowie Zahlungsgrund und Zahlungswege sind nachvollziehbar.  

Nutzen für Private
Privatpersonen profitieren am Smartphone am meisten. Hier können Sie den QR-Code einlesen und das war’s! Am Smartphone sind die QR-Codes leichter lesbar als die bisherigen Zeichen-Codes. Der Scanvorgang wird mit dem QR-Code also vereinfacht. Im Aufbau ist auch die Möglichkeit mit Bezahldiensten wie TWINT.

Wenn Sie sich gewohnt sind, zur Bank oder zur Post zu gehen und dort ihre Einzahlungen manuell tätigen, wird der Nutzen nicht so gross sein. Die direkte Bezahlung am Bank- oder Postschalter ist vielleicht sogar etwas umständlicher als bisher, weil Sie mit der ganzen Rechnung zum Postbüro oder zu Bank gehen müssen. Sie können aber mit dem neuen QR-Code darauf zählen, dass die Zahlung auf dem direkten Weg und rasch zum Empfänger gelangt.

Den grössten Sprung vorwärts machen die Nutzer am PC. Mit entsprechenden Scannern oder der Verwendung von Webcams bei Laptops vereinfachen sich die Zahlungen deutlich. Es müssen keine Referenznummern mehr eingetippt oder erfasst werden. Das senkt nicht nur das Risiko für Fehler, sondern führt auch zu deutlicher verbesserter Verarbeitungssicherheit und –Geschwindigkeit.

Vorbereitung für das QR-Zeitalter
Damit das alles funktionieren kann, muss die EDV, d.h., die Finanzsoftware im Hause den neuen Gegebenheiten angepasst werden. – Alle namhaften Schweizer Software-Hersteller unterstützen diesen Umstellungsprozess.

  • Testen Sie die Anpassungen an die ISO-20022 Norm
  • Ersetzen Sie alle Kontonummern (Kreditoren, Debitoren, Lohn etc.) durch die IBAN-Nummer. Für Auslandzahlungen kann zusätzlich der BIC (SWIFT-Code) notwendig sein. Die «alten» Kontonummern können ab 1.1.2021 nicht mehr verarbeitet werden.
  • Stellen Sie sicher, dass bis Mitte 2020 (spätestens!) camt.054-QR-Meldungen verarbeiten können (Die bisherigen MT940-Dateien können nicht mehr verarbeitet werden)
  • Klären Sie ab, ob Buchhaltungsprozesse automatisiert werden können (E-Rechnungen, automatische Zahlungseingänge, camt-Kontoauszüge (zum direkt Einlesen))
  • Planen Sie die Erfassung und Verarbeitung von QR-Rechnungen ab 30. Juni 2020.

Bei der Einrichtung der Ausgangsrechnungen sind strenge Kalibrierungsvorschriften einzuhalten. Der Softwarehersteller ihrer Finanzsoftware wird sich an die Vorgaben halten und diese auch anwenden. So ist zum Beispiel die Schriftart sowie der Schriftgrad für den Zahlteil und den Empfangsteil im Detail vorgeschrieben. Der Einzahlungsschein mit QR-Code darf zum Beispiel auch keine Farben enthalten. Die Grösse entspricht in etwa der einer Postkarte.

Die Darstellung der Rechnungen (Erscheinungsbild) kennt drei Formen:

  • Integration des QR-Teiles in der Papierrechnung (im unteren Teil der Rechnung)
  • Als Beilage zu einer Rechnung in Papierform (separates Blatt)
  • In einer QR-Rechnung integriert für elektronische Rechnungen (z.B. E-Mail) und im PDF-Format (ebenfalls im unteren Teil der Rechnung)

Übersicht über ISO-20022 Meldungen

Zeitrahmen
Ende 2020 erreichen wichtige Anwendungen im Finanzbereich ihr Ablaufdatum. So wird es keine ESR-Einzahlungsschein mehr geben und die alte Kontonummer kann nicht mehr verarbeitet werden.

Zusammenfassung
Die Vorbereitungen für die QR-Rechnungen sind bis zum 30.06.2020 abzuschliessen. Ab diesem Datum verschicken die Lieferanten die QR-Rechnungen. – Damit auch Sie von der automatisierten Verarbeitung der Debitoren und Kreditoren profitieren können, planen Sie rechtzeitig die Umstellung.

Das neue Schweizer Rechnungslegungsrecht ab 2015

Das neue Rechnungslegungsrecht wurde durch das Eidg. Parlament am 23. Dezember 2011 verabschiedet und der Bundesrat setzte es nach Ablauf der Referendumsfrist per 1.1.2013 in Kraft. Die neuen Regelungen betreffend Buchführung und Rechnungslegung sind im OR Art. 957 ff. definiert. – Nach einer Übergangsfrist müssen die ersten Rechnungs­abschlüsse der KMU im 2015 und der Konzerne im 2016 nach neuem Recht erstellt werden. Qualitätsunterschiede in der Buchführung und Rechnungslegung zwischen grösseren Unternehmen und KMU sind die Folge.

Wer muss sich an die neuen Regelungen halten?

Die neuen Regeln zu Rechnungslegung werden neu rechtsformneutral angewandt. Unabhängig von der Eintragungspflicht in das Handelsregister und der Rechtsform sind alle Gesellschaftsformen von der neuen Regelung betroffen. Nicht die Form entscheidet, sondern die relative Grösse der Unternehmung. Sämtliche juristische Personen sowie Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Umsatz von Mindestens CHF 500‘000 sind zur Buchführung und Rechnungslegung nach neuen Normen verpflichtet. Die Grundsätze ordnungsgemässer Rechnungslegung (nOR 958 c, Abs. 1) stehen neu im Gesetz und gelten für alle Gesellschaftsformen.

Nicht alle sind gleich betroffen:

Einzelfirmen, Personengesellschaften,
Stiftungen, Vereine ohne HR-Eintrag und
Revisionsstellenpflicht
mit Umsatz bis CHF 100’000
Buchführung über Einnahmen und Ausgaben
 «Milchbüechlirechnung»
 Verzicht auf Abgrenzungen Ende Jahr
 keine Revision
Einzelfirmen, Personengesellschaften,
Stiftungen, Vereine ohne HR-Eintrag und
Revisionsstellenpflicht
mit Umsatz bis CHF 500’000
Buchführung über Einnahmen und Ausgaben
+ Darstellung der Vermögenslage
 «Milchbüechlirechnung»
 Abgrenzungen (TA/TP) für den Abschluss
 keine Revision
Alle Gesellschaften bis

  • 20 Mio. Bilanzsumme
  • 40 Mio. Umsatz
  • 250 Mitarbeitende
Anwendung des neuen Rechnungslegungsrechtes
 Eingeschränkte Revision
 Opting out ist möglich
Alle Gesellschaften ab

  • 20 Mio. Bilanzsumme
  • 40 Mio. Umsatz
  • 250 Mitarbeitende
Anwendung des neuen Rechnungslegungsrechtes
 Ordentliche Revision
 Zusätzliche Berichtspflichten (Lagebericht)
Publikumsgesellschaften,
Genossenschaften mit mehr als 2’000
Genossenschaftern, Stiftungen mit
Ordentlicher Revision
Anwendung des neuen Rechnungslegungsrechts
Anwendung anerkannter Rechnungslegungs-Standards (FER, IFRS)
Ordentliche Revision durch staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen

 

Weitere Informationen / Einzelheiten